Stahl- und Rauchschutztüren
Selbstschließende Rauchschutztüren sollen im Brandfall verhindern, dass sich Rauchgas in einem Gebäude ausbreiten kann. Die Anforderungen sind in der DIN 18095 Teil 1 festgelegt.
Gerne beraten wir Sie, welche Rauchschutztür für Ihr Gebäude geeignet ist. Wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden, bedeutet das nicht automatisch, dass auch die Tür erneuert werden muss. Häufig können Rauchschutztüren durch den Einbau spezieller Systeme ertüchtigt werden, damit sie die Anforderungen der Rauchdichtigkeit wieder erfüllen.
Wir liefern und montieren Feststellanlagen und Antriebe mit Rauchmeldern auch in behindertengerechter Ausführung. Darüber hinaus übernehmen wir die Wartung und Prüfung der Türen. |
![]() |