Arbeitsverfahren

Die zu reinigende Ware wird an einem Gestell hängend oder in einem Korb liegend in das Beschallungsbad hineingetaucht. Hinter der Ware kann sich ein „Schallschatten" befinden, so dass Schüttgut höchstens bei gleichzeitigem Trommeln beschallt wird. Die üblichen Behandlungszeiten liegen bei 60-90 sec. - schon mit einem Sicherheitsfaktor - und nur selten darüber.


Da man mit dem größten Aufwand des Ultraschallreinigers den bestmöglichen Reinigungseffekt erzielen will, wird man die Ware nach dem Herausheben aus der immer mehr oder weniger verschmutzten Reinigungsflüssigkeit sofort anschließend abspülen, ohne dass ein Antrocknen stattgefunden hat.
Daraus ergibt sich der Aufbau von Ultraschall-Reinigungsanlagen, zumal, wenn nach dem Spülvorgang noch getrocknet werden soll.
Ist es möglich, in einer wässrigen Lösung zu reinigen, dann kommt man im allgemeinen mit einer einzigen Wanne aus. Sie ist meist mit einer thermostatisch regelbaren Heizung ausgerüstet, und ihr Inhalt sollte gegenüber dem Reinigungsgut nicht zu groß sein.
Nach dem Beschallen wird mit Leitungswasser gespült. Falls erforderlich, wird dann nach einem bekannten Verfahren getrocknet. Bei einer Handanlage benötigt dieses Verfahren drei Behälter für das Beschallen, Spülen und Trocknen.

 

Vor allem die Art der Verschmutzung, die Werkstoffe des Reinigungsgutes und die nachfolgenden Arbeitsgänge sind bestimmend bei der Auswahl des Arbeitsverfahrens. Die erste Entscheidung gilt dabei der Wahl des Reinigungsmediums. Sie muss die Verschmutzungen anlösen, darf aber andererseits die zu reinigenden Werkstoffe nicht angreifen. Unbrennbarkeit, Ungiftigkeit, Verträglichkeit mit nachfolgenden Arbeitsprozessen, Regenerierbarkeit, Entsorgungskosten usw. sind Gesichtspunkte bei der Auswahl.

 

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