Staplerführerschein

Qualifikation für Ihre Mitarbeiter

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BGV D27 §7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen

Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von
Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen
nur beauftragen, die:

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

Das wissen Sie als Unternehmer oder Mitarbeiter natürlich…
aber wann Jemanden dafür ausbilden???

Das ist bei uns kein Problem!

Unsere Schulungen finden nur samstags statt, damit es keine zusätzlichen
Arbeitsausfälle gibt. Und für alle, die als Arbeitnehmer gern diesen
Führerschein machen möchten, braucht nicht extra ein Urlaubstag
geopfert werden.

Wir schulen in Gruppen ab mind. 5 Teilnehmern. Der Termin ist samstags
für Ihr Unternehmen individuell wählbar. Die Schulung kann bei Ihnen im
Haus stattfinden, angemeldete Einzelpersonen werden in die Gruppentermine
mit integriert.

Ausbilder ist eine Fachkraft der Berufsgenossenschaft. 

Rufen Sie uns an und machen mit uns einen Termin, damit Ihre Mitarbeiter in Zukunft alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen!

Das Anmeldeformular finden Sie unter dem Menüpunkt „Downloads“.