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Rechtslage

Seit dem 01.01.2011 gibt es in Schleswig-Holstein die Rauchmelderpflicht. Dies sollte allgemein bekannt sein aber dennoch sind etwa 40% aller Haushalte in Schleswig-Holstein falsch oder überhaupt nicht mit Rauchmeldern ausgestattet.

Hinzu kommt, dass Rauchmelder nicht nur eingebaut sondern auch jährlich nach DIN 14676 gewartet werden müssen!

 

Auch wenn zur Zeit noch keine "Kontrollen" stattfinden müssen Eigentümer und Vermieter damit rechnen, dass die Versicherungen im Schadenfall nicht zahlen!

 

 

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