Gebäudeeinmessung

Jeder Gebäudeeigentümer, der ein Haus / Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert, ist nach dem aktuellen Vermessungs- und Katastergesetz des Landes Bremen dazu verpflichtet, dieses auf seine Kosten einmessen zu lassen. Dies dient dem Zweck den Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster aktuell zu halten.

Ein vollständiger, aktueller Nachweis von Gebäuden ist für den Eigentumsnachweis, den Grundstücksverkehr, sowie für Kreditaufnahme und für Planungen jeglicher Art von essentieller Bedeutung.

Zu beachten: Die Einmessungspflicht besteht unabhängig vom jeweiligen Bauordnungs-/-planungsrecht.
Somit sind auch genehmigungsfreie Bauvorhaben grundsätzlich nachweispflichtig (!).

Wir erledigen für Sie Ihre Gebäudeeinmessung und übernehmen auch den damit verbunden behördlichen Schriftverkehr.

Als Urkundsberechtigte und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure führen wir  diese Gebäudeeinmessung  für Sie schnell und unkompliziert aus.

Möchten Sie hierzu eine Beratung? Dann rufen Sie uns an: 0421 - 55 760 - 0

Erteilen Sie uns Ihren Auftrag per eMail oder Fax (0421 / 55 760 - 40).

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