Grund- und Flurstücke

Soll ein Teil eines Grundstückes auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, ist grundsätzlich eine Teilungsvermessung notwendig. Die Teilungsvermessung wird entsprechend den Vorgaben von uns als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt. Wir stellen die alten Grenzen wieder her und fügen die neuen Grenzen ein. Wir  laden zu einem Grenztermin, in dem Sie sich die Lage der alten Grenzen anzeigen lassen können.

Das anerkannte Messungsergebnis wird anschließend in die amtlichen Nachweise übernommen. Finanzamt und Grundbuch erhalten automatisch über die neu entstandenen und aufgehobenen alten Flurstücke Nachricht.
Ihr Notar erhält abschließend das Vermessungsergebnis und stellt den Antrag auf Grundbuchumschreibung, damit Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Wir beraten Sie gerne bei der Lösung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Probleme und holen für Sie auf Wunsch bei den zuständigen Behörden die erforderlichen Genehmigungen ein.

Möchten Sie hierzu eine Beratung?
Dann rufen Sie uns an: 0421 - 55 760 - 0

Erteilen Sie uns Ihren Auftrag per eMail oder Fax (0421 / 55 760 - 40) .

Nennen Sie uns bitte:

    Ort, Straße, Hausnummer
    Eigentümer, Kostenträger
    Ihren Name und Ihre Telefonnummer

und soweit bekannt:

    Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück
    Flurkarte oder einen Plan
    ggf. altes Aktenzeichen von uns