Lagepläne zur Vorlage beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung. Kein Bauantrag ohne amtlichen Lageplan. Wir fertigen diese Urkunde mit den in der Bauordnung vorgeschriebenen Eintragungen. Auf dieser Grundlage kann die Baugenehmigungsbehörde das Baugesuch beurteilen und genehmigen.
In Einzelfällen oder bei aufwändigen Baumaßnahmen kann die Baubehörde einen qualifizierten Lageplan verlangen. Gegenüber dem einfachen Lageplan enthält der qualifizierte Lageplan die Eintragung bedeutsamer topographischer Einzelheiten, die durch örtliche Messung und Kartierung ermittelt werden. Ebenso werden die umliegenden Eigentumsverhältnisse aufgeführt.
Ort, Straße, Hausnummer
Eigentümer, Kostenträger
Ihren Name und Ihre Telefonnummer
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück
Flurkarte oder einen Plan
ggf. altes Aktenzeichen von uns